Die Schwarzwaldklinik

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Bergbauspuren

 

 

Die Oberrheinebene war seit jeher ein bevorzugtes Siedlungsgebiet für zahlreiche Kulturen. Der archäologisch Interessierte findet noch heute Spuren steinzeitlicher, keltischer, römischer und alemannischer Siedlungen in Form von Keramikscherben, Münzen, Schmuck, Waffen, Werkzeugen und Schlackenresten.

 

Diese Spuren, insbesondere die Schlackenfunde, lassen darauf schließen, dass bereits die Frühsiedler die Erze der Vorbergzone und Schwarzwaldtäler verhütten konnten und daher vermutlich auch Bergbau betrieben. Eisen für Waffen und Werkzeuge, sowie Blei für Glasuren und Gebrauchsgegenstände spielten dabei eine besondere Rolle.

 

Diese beiden Erze konnten in der Vorbergzone und den Schwarzwaldtälern aus kleineren Erzlagerstätten im Tagebau gewonnen werden. So wurden bereits in der spätrömischen Zeit um 300 n. Chr. Eisen und Bleierze aus dem Glottertal und Suggental in primitiven Schmelzöfen am Mauracher Hof in Denzlingen erschmolzen.

 

In den Jahren 1972/74 entdeckte man am Mauracher Hof einen römischen Verhüttungsplatz mit Erzresten, die den Eisenerzen im Glottertal entsprachen. Tonscherben aus diesem Fund wurden auf das 3. Jahrhundert datiert. Etwa 100 Jahre später in frühalemannischer Zeit wurde Eisenerz aus den Eisensteingängen des Einbollwaldes in Vörstetten erschmolzen. Damals wurden mit den recht einfachen Techniken aber nur bescheidene Mengen dieser Kulturerze abgebaut.

 

Der systematische Bergbau auf Silbererze und deren Begleiter begann wohl um das Jahr 1000. In diesen Zeitabschnitt fällt auch die Besiedelung des Glottertals.

 

Wurden Erzvorkommen entdeckt, waren nach kurzer Zeit auch Siedlungen vorhanden, wie die Bergbauorte Suggental und Münstertal beweisen.

 

Die Bergleute wurden von ihren Grundherren mit besonderen Privilegien, Freiheiten und Rechten ausgestattet, um einerseits genügend Arbeitskräfte zu bekommen, andererseits aber auch Nutznießer der abgebauten Bodenschätze zu sein.

 

Der Bergbau im Breisgau entwickelte sich im 11. Jahrhundert prächtig. Die Silbergruben im Suggental gehörten zu den reichsten im Breisgau. Von diesen reichen Erzvorkommen überrascht ließen die Grundherren in den Nachbartälern und so auch im Glottertal Probeschürfe erstellen, um von diesen Erzvorkommen auch ihren Teil abzubekommen. Ein Silberrausch war ausgebrochen.

 

Über das obere Suggental schwappte dieser „Wahn“ ins Lauterbachtälchen herein (heute Glottertal). Man hatte dort ebenfalls reiche Erzfunde gemacht.

 

Bald legten die Bergleute im Glottertal eine Siedlung an, um ihre Familien und ihre Habe in Sicherheit zu währen. Es gibt deutliche Hinweise, dass beim Glotterrainhof die Siedlung der Bergleute war. In alten Karten ist unweit des Hofes der Gewannname „Kirchmatte“ zu finden. Hier konnte demnach ein Kirchlein samt Friedhof gelegen haben. Außerdem nennen ältere Glottertäler ein Gewann oberhalb nahe dem Glotterrainhof „Stadt“ und sagen, dass dort einst eine Stadt gestanden habe.

 

Immer mehr Bergleute konnten gewonnen werden, immer mehr Schürfe wurden niedergebracht. Der Bergbau stand im Tal in großer Blüte. Doch diese Entwicklung brachte auch gesellschaftliche Probleme mit sich, denn wo ein Grubenfeld in Arbeit stand, fanden sich nicht nur ehrbare Bergleute ein.

 

Zur Klärung etwaiger rechtlicher Vergehen waren aber zunächst keinerlei Gesetze vorhanden. Um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, wurde am 30. Juni 1372 das sogenannte Dieselmuther Bergweistum verfasst.

 

Das Weistum gibt Fragen des Grafen Egen IV. Wider, welche die Bergschöffen, die ältesten und ehrbarsten Bergleute im Bereich der alten Silbergruben von Todtnau, von Münster, von Glotter, vom Kirchzartener Tal und „ab dem Dieselmut“ (einem Bergwerk am Schauinsland) nach gründlicher Beratung beantworteten. Graf Egen IV. War Landgraf im Breisgau und Grundherr über die Bergwerke. In dieser Urkunde erfährt man u.a.:

 

„Hierüber zu einer offenen Urkunde und zu einer Wahrheit aller der vorgeschriebenen Dinge haben die ehrbaren Ritter, Knechte und Bergleute

Herr Cuno von Volkenstein

Dietrich von Wiswilo der ältere

Herr Dietrich Snewlin, genannt Bernlapp

Ritter zu . . .

die ehrbaren Bergleute

Fritschi Schröter

Heilman Goterschi

Hanman Kuorenberg

Heni Sinelin

Heintzmann Volkin

Johans Gutmann

Jacob Grundelin ab dem Dieselmuth

und Henni Kuchener von Glotter

Ihr Siegel gehängt an diesen Brief.“

 

Die Tatsache, dass Henni Kuchener von Glotter zu diesen ehrsamen Bergleuten gehörte, bezeugt, dass im Glottertal um 1372 reger Bergbau betrieben wurde.

 

Mit dieser Nachricht hören aber die Berichte über den Glottertäler Bergbau aus jener Zeit auf. Wie lange der Betrieb noch fortgeführt und warum er eingestellt wurde, ist bis heute nicht bekannt.

 

 

Der Bergbau im 16. und 17. Jahrhundert

 

Kaiser Maximilian (1493 – 1519), der tatkräftige Herrscher aus dem Hause Habsburg hat sich um den Bergbau große Verdienste erworben. Im Jahre 1517 erließ er eine Bergordnung, die einen Einblick in das damalige Bergbauwesen gestattet.

 

Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts war der patriarchalische Gesellenbau in den Gewerkschaftsbau übergegangen, wie er auch bis heute fortbesteht. Dadurch war eine Trennung in Arbeiter und Unternehmer eingeführt. Die Gesellschaft streckte das Geld vor, das zum Betrieb nötig war. Nach der Anzahl der Kuxen (Aktien) oder Fronteile (es waren meist 128), die ein jeder hatte, tätigte er seine finanzielle Einlage. Der Bergmeister gab die Erlaubnis, in bestimmten Gruben zu graben und visitierte auch zuweilen. Er hielt auch mit den Bergschöffen alle Quatember auf Kosten der Regierung ein gemein Berggericht. Von jeder Zeche wurden gewöhnlich 2 Geschworene hinzu gewählt. Dem Bergmeister stand ein Schreiber zur Seite, der die Erlaubnisscheine zu schreiben, Rechnungen und dergleichen zu führen hatte. Die Aufsicht in den Gruben führte der Huetmann. Er musste dem Bergrichter (= Bergmeister) schwören, dass er „der Gewerken und Gruben Nutzen fördern und Schaden abwenden“ wolle. Er musste das Berggeld einnehmen, verrechnen, den Lohn auszahlen und die Schmelzhütte besorgen. Er teilte die Schriften an die Arbeiter und beaufsichtigte ihre Arbeit. Träge und Unfähige entsetzte er ihres Amtes und ersetzte sie durch Neue, die vom Bergrichter die Erlaubnis hatten. Er soll Gebäu, Gezeug und Gerume zum Bergwerk herrichten, den Hauern soll er Zeug (Pickel usw.) und Unschlitt (Öl) für ihre Laternlein geben.

 

Die Arbeiter selbst unterschieden sich in „Heuwer“, die eigentlichen Knappen, und die „Truchenläufer“, welche die erzbeladenen Karren zu schieben hatten, sowie „Hespler“, welche die Kübel an den Haspeln heraufwinden mussten. Der Bergrichter sollte auch einen Frontboten (Waibel) anstellen. Dieser bekam von jeder Gerichtssitzung 6 Kreuzer, ebenso wenn er jemanden ins Gefängnis legte oder herausließ. Erforderte er einen, so bekam er 1 Kreuzer für den Gang, wohnte dieser aber über Land, so erhielt er von der Meile 4 Kreuzer.

 

Witwen und Waisen standen unter dem Schutze des Bergrichters. Der Tag war in 3 Schichten von je 7 Stunden eingeteilt, während der 3 übrigen Stunden fuhren die Arbeiter auf und ab in den Gruben. In den Tagschichten, von 4 – 11 und von 12 – 7 wurden immer, in der Nachtschicht von 8 – 3 nur im Notfalle geschafft. Die Arbeit ruhte am Samstag, wo die Leute sich ihre Lebensmittel einkauften, ebenso an allen Sonn- und Feiertagen (nur wenn 2 in eine Woche fielen, wurde einer davon aufgehoben). Zu Weihnachten, Ostern und Pfingsttag wurden „halbe Wochen gemacht“, ferner wurden nur halbe Schichten gefahren, „uff den Abend der 4 unser Lieben Frawen tag, all Zwölfgottentäg und ganuen (= gebotenen) Feiertagen“. Alle 6 Wochen war Zahltag. Der Häuser bekam 8 Schilling. Wollte jedoch einer wanderfertig werden, so musste er binnen 3 Tagen seinen Lohn erhalten.

 

Geriet ein Bergmann in Schulden, so konnte ihm der Grundherr z.B. nicht sein „Selhaus“ pfänden, falls er nicht Zins oder Fälle zu fordern hatte. Dieses Selhaus war das Wohnhaus des Mannes, das jedoch in der bäuerlichen Hierarchie nur den Rand der Seldner, nicht den eines Bauernguts hatte. (Nach anderen ist es gleich Zechenhaus, wo die Bergleute ihre Geräte aufbewahren, sich versammeln und ihre Gebete sprechen) – Die Bergleute waren von manchen Lasten frei, so brauchten sie keinen Zoll bezahlen für Silber, Kupfer, Bleierz, Unschlitt, Eisen, Stahl, Kohlen und Holz. Dafür mussten sie aber auch den zehnten Kübel oder Zentner Erz, sowie von jeder Mark Silber 20 Kreuzer Wechselgeld an die Regierung abliefern. Wie sehr die Bergwerke zum Nachteil der Grundbesitzer begünstigt wurden, zeigten die Bestimmungen über den Holzbezug der Bergleute. Alle herrschaftlichen Hochwälder („Schwarzwälder“) sollten unter der Aufsicht des Bergrichters stehen, damit sie nicht zum Nachteil der Bergwerke ausgenützt wurden. Wo aber keine herrschaftlichen Wälder sind, da sollen durch Vogt, Bergrichter und Geschworene gemeinsam die nötigen Walddistrikte aus dem Besitztum der Privaten ausgesondert und die Entschädigungssumme bestimmt werden. Soweit aus der Bergordnung Maximilians.

 

Infolge der Bemühungen Kaiser Maximilians war die Lust zum Bergbau wieder rege geworden, und so begann man auch im Glottertal anfangs des 16. Jahrhunderts wieder zu graben. Im Jahre 1580 erzählt ein 56jähriger Zeuge, er selber könne sich an den Bergbetrieb im Tal nicht mehr erinnern, aber er habe von seinen Eltern wohl gehört, „dass alle Berg und Wälder im ganzen Glottertal von wegen der Bergwerk gar in Abgang kommen und auskalet (abgeholzt) worden, dass man daran wenig nutz mehr haben konnte“. Damals hätten die Bauern nicht einmal mehr ihre Schweine in den Eckerig treiben können. Später aber, als das Bergwerk wieder abgegangen sei, sei auch der Wald wieder gewachsen, so dass die Ohrensbacher Bauern sogar fremde Schweine in Mast nehmen konnten. Die „Kahlen“ und die Bergwerksgruben könne man noch heutzutage (1586) sehen (auf dem Eichberg).

 

Näheres über den damaligen Bergbau im Glottertal ist derzeit nicht bekannt. Offenbar war es ein missglückter Versuch gewesen. Danach findet man den Bergbau im Glottertal erst wieder in einem Bericht erwähnt, den Amtmann B. Sulger von Waldkirch im Jahr 1658 an die Regierung sandte. Junker Streitt von Schloß Winterbach hätte nämlich gerne die Einkünfte in Glottertal eingezogen, und Sulger suchte nun der Behörde klar zu machen, wieviel dieselben wert seien. Hierbei erwähnt er auch, dass die Regierung den Bergzehnten zu beanspruchen habe, was vielleicht im Glottertal auch einmal in Betracht kommen könnte.

 

 

Wiederaufnahme des Bergbaus im 18. Jahrhundert

 

Die fortwährenden Kriege des 17. und teilweise auch des 18. Jahrhunderts hatten den Bergbau im südlichen Schwarzwald lahm gelegt. Die alten Schächte und Stollen waren zerfallen, zum Teil ganz vergessen. Kaum hatte jedoch das Land wieder Ruhe, so wandte die Regierung ihr Auge sofort wieder auf diesen Industriezweig.

 

Im Jahre 1752 wurde der Amtsverwalter Kaspar Berger, der auch Wald- und Berggerichtsmeister war, von dem vorderösterreichischen Direktorium in Münz- und Bergwerksachen beauftragt, die alt verlegenen vorderösterreichischen Bergwerke in dem Suggen- und Glottertal nach der V.Ö. Bergordnung an Liebhaber zu verleihen. Zu diesem Zwecke musste man einige alte Gruben in etwas ausschürfen und eröffnen lassen.

 

Hierzu berief Berger den Bergmann Jakob Gas aus Tirol und gab ihm den Befehl, er solle 8 Tage lang in jenen Tagen schürfen und dann einen ordentlichen Bergbericht erstatten.

 

Der Gas begann anfangs mit Heuweiler Handlangern (2 Knappen) beim Wissereck zu schürfen. Als der Vogt von Denzlingen dies erfuhr, suchte er die Arbeit zu verhindern und drohte, er werde sie nach Denzlingen abführen, denn sie arbeiteten auf Baden-Durlachischem Territorium. Ja, im März desselben Jahres wollte der Baden-Durlachische Landeskommisarius Doderlin mit 10 Jägern die arbeitenden V.Ö. Knappen, „die auf angeblich durlachischem Gebiet weit hinter der Straße um Glottertal bis an den Elzgraben (Losele) eine alte Grube aufschürften, um dort Silber und Kupfer zu finden und die bald das Feldort (Erzlager) daselbst zu erreichen hofften, auf höhere Disposition hin an der Arbeit hindern und sie gefänglich nach Emmendingen“ abführen.

 

Jene Gegend zwischen Wisserhof und Einbollen war schon lange strittiges Territorium. Noch ums Jahr 1800 umstritten die Denzlinger jenes Gebiet jährlich, um damit die Zugehörigkeit zu ihrer Gemeinde zu manifestieren. Als um jene Zeit sich dort jemand erhängte, holten 50 bewaffnete Denzlinger seine Leiche, um damit zu zeigen, dass sich der Mann nicht auf vorderösterreichischem, sondern auf dem baden-durlachischem Gebiet ums Leben gebracht habe.

 

Als der V.Ö. Amtsverwalter und Inspektor der Bergwerke in Kollnau von den Drohungen Doderlins erfuhr, verfasste er einen heftigen Protest gegen solche Baden-Durlachische Eingriffe. Doderlin habe durch sein Benehmen das anno 1595 zwischen beiden Regierungen gemachten Abkommen gebrochen.

 

Das Gebiet, auf dem die Knappen arbeiteten, sei unstrittig K.K.V.Ö. Territorium, sein Vorgehen gegen die dieselben sei umso unverzeihlicher, als die vorderösterreichischen Knappen keine gewöhnlichen Arbeiter seien. Vielmehr hätten sie Militärräng, zögen mit klingendem Spiel auf und ab etc. Der Protest Bergers hatte anscheinend Erfolg. Wenigstens erfährt man, dass Gas weitergrub. Schon ungefähr 27 Wochen hatte der arme Bergmann gearbeitet, obwohl ihm der Bergrichter noch keinen Kreuzer Lohn ausgezahlt hatte, da wurde endlich seine Ausdauer von einigem Erfolg gekrönt, denn im Jahre 1753 fand er dort am Wissereck eine Eisengrube mit ziemlich gutem Erz. Die dortigen Eisenerze wurden nun in den folgenden Jahren abgebaut und im K.K.V.Ö. Hammer und Eisenwerk in Kollnau verhüttet.

 

In den Jahren um 1781 wurde Freiherr v. Verniess als V.Ö. Bergrichter eingesetzt. Er sollte im Auftrag des Habsburgischen Herrscherhauses in Wien die Erzvorräte in den Österreichischen Vorlanden durch Aufwältigen alter Bergbauanlagen ermitteln. Fünf Jahre später war in gleicher Sache Freiherr von Carato tätig. Beide konnten z.T. Ergiebige Vorkommen antreffen. Vielerorts wurden die mittelalterlichen Bergwerke wieder geöffnet und standen in regem Bau. Nicht so im Glottertal. Lediglich gegen Endes des 19. Jahrhunderts erfährt man noch einmal, dass Interesse am bergbau im Glottertal bestand. Die West Prussion Mining Company Ltd., ein englisches Bergbauunternehmen besaß damals im Oberglottertal ein Barytwerk und hatte am 6.6.1892 die Genehmigung erhalten, in den Gemarkungen Oberglottertal, Unterglottertal und Ohrensbach die Elemente Blei und Zink abzubauen. Es wurden aber lediglich einige Probeschürfe gemacht, ein Bergbau kam nicht mehr zustande. So blieben die Stollen bis zum heutigen Tage veschlossen. Doch noch immer sind die Spuren der alten Bergbauzeiten im Tal vorhanden. Es ist sicher eine lohnende Aufgabe für die Zukunft, den Bergbauspuren im Glottertal noch einmal intensiver nachzugehen.

 

 

 

 

 

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